Hohe Kosten
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist eine weit verbreitete Menschenrechtsverletzung. Sie verursacht nebst seelischem und körperlichem Leid auch hohe ökonomische Kosten und verhindert die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann.
Korruption: Sex statt Geld
Frauen haben mit Korruption andere Erfahrungen als Männer, wenn beispielsweise eine sexuelle Leistung als eine Form informeller Zahlung gefordert wird - für ein Weiterkommen im Beruf oder im Studium.
UNIFEM lanciert Check-List für Unternehmen
Mit sieben Grundsätzen appelliert UNIFEM an die Mitglieder von Global Compact, mehr für die Stärkung von Frauen im Erwerbsleben zu tun. Zu den Grundsätzen gehört auch die Prävention jeder Art von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. United Nations Global Compact ist ein weltweites Netzwerk mit über 5'000 Unternehmen und Organisationen aus über 130 Ländern mit dem Ziel, universelle Sozial- und Umweltprinzipien zu fördern.
www.unglobalcompact.ch
UNIFEM in Entwicklungsländern
Viele Frauen aus Entwicklungsländern arbeiten in sklavenähnlichen Verhältnissen und werden sexuell ausgebeutet. Sie haben versucht, den prekären wirtschaftlichen Verhältnissen zu entkommen.
Dafür setzt sich UNIFEM ein:
- Beratung bezüglich Arbeitssuche und sicherer Migration
- Informationszentren für emigrierte Arbeiterinnen.
Ägypten: einfacher den Rechtsweg beschreiten
Wenn eine ägyptische Frau Gewalt erleidet - am Arbeitsplatz oder zu Hause – kann sie sich jetzt an eine spezielle Anlaufstelle wenden (National Women’s Complaints Office). Hier wird sie von ehrenamtlich arbeitenden Fachleuten beraten und unterstützt, wenn sie eine Klage einreichen will. Die Mitarbeitenden wurden von UNIFEM bezüglich Menschenrechte für Frauen geschult.
Das gilt in der ganzen Schweiz
Wer eine Frau oder einen Mann am Arbeitsplatz belästigt, wer andere mit Worten, Gesten oder Taten demütigt, verletzt geltendes Recht. Das Gleichstellungsgesetz verbietet sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und verpflichtet Arbeitgeber/innen zur Prävention.
Sexuelle Belästigung umfasst:
- Vorzeigen, Aufhängen, Auflegen und Verschicken von pornografischem Material (auch elektronisch)
- Anzügliche Bemerkungen und sexistische "Witze"
- Unerwünschte Körperkontakte und Berührungen
- Annäherungsversuche und Druckausübung, um ein Entgegenkommen sexueller Art zu erlangen – oft verbunden mit dem Versprechen von Vorteilen und dem Androhen von Nachteilen
Ausschlaggebend ist nicht die Absicht der belästigenden Person, sondern wie ihr Verhalten bei der betroffenen Person ankommt, ob diese es als erwünscht oder unerwünscht empfindet.
Wissenswertes für Unternehmen und Mitarbeitende
- Möchten Sie als Arbeitgeber/in überprüfen, ob Sie das Richtige zum Schutz der Mitarbeitenden vor sexueller Belästigung tun?
- Sind Sie selbst betroffen und möchten wissen, wie Sie sich dagegen wehren können?
Das Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann zeigt auf, was Unternehmen tun müssen und tun können und wo Betroffene Hilfe finden.
Website
Stopp Gewalt an Frauen
Arbeitgebende sind gesetzlich verpflichtet, ihre Angestellten vor sexueller Belästigung zu schützen. Doch ein belästigungsfreies Arbeitsklima ist leider noch nicht überall Tatsache: Drei von zehn Frauen der Deutschschweiz sind bezogen auf das gesamte Erwerbsleben mindestens einmal sexuell belästigt worden. Dies zeigt: Der Handlungsbedarf ist gross.
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Anlaufstellen
- Beratungsstelle Nottelefon für Frauen – gegen sexuelle Gewalt Zürich
044 291 46 46 Website
- Frauen Nottelefon – Beratungsstelle für gewaltbetroffene Frauen Winterthur
052 213 61 61 Website
Prävention in Unternehmen
Arbeitgebende müssen für ein belästigungsfreies Klima am Arbeitsplatz sorgen. Folgende Angebote der Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann des Kantons Zürich und ihrer Kooperationspartnerinnen unterstützen Unternehmen darin, ihre Angestellten vor sexueller Belästigung zu schützen.
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Kurzinformationen für Unternehmensleitungen und Führungskräfte
Präventionskampagne, die Unternehmen übernehmen können
Weiterbildungsangebot für Führungskräfte und Personalverantwortliche sowie für Personen mit Beratungsfunktionen und innerbetriebliche Ansprechpersonen
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Verfahren im Kanton Zürich
Informationen zum Gleichstellungsgesetz und zum Verfahrensablauf im Kanton Zürich sowie eine Sammlung von Gerichtsurteilen und Schlichtungsverfahren
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