Frauen und Männer - Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen
 

Machtmittel

Im Büro, in der Produktion, im Gesundheitswesen, in der Landwirtschaft … überall arbeiten Frauen und Männer zusammen. Und immer wieder kommt es zu sexueller Belästigung. Die Betroffenen sind häufig Frauen, besonders gefährdet sind illegal Arbeitende und Behinderte. Bei uns ebenso wie im Ausland.

Hohe Kosten

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist eine weit verbreitete Menschenrechtsverletzung. Sie verursacht nebst seelischem und körperlichem Leid auch hohe ökonomische Kosten und verhindert die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann.

Korruption: Sex statt Geld

Frauen haben mit Korruption andere Erfahrungen als Männer, wenn beispielsweise eine sexuelle Leistung als eine Form informeller Zahlung gefordert wird - für ein Weiterkommen im Beruf oder im Studium.

UNIFEM lanciert Check-List für Unternehmen

Mit sieben Grundsätzen appelliert UNIFEM an die Mitglieder von Global Compact, mehr für die Stärkung von Frauen im Erwerbsleben zu tun. Zu den Grundsätzen gehört auch die Prävention jeder Art von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. United Nations Global Compact ist ein weltweites Netzwerk mit über 5'000 Unternehmen und Organisationen aus über 130 Ländern mit dem Ziel, universelle Sozial- und Umweltprinzipien zu fördern.
www.unglobalcompact.ch

UNIFEM in Entwicklungsländern

Viele Frauen aus Entwicklungsländern arbeiten in sklavenähnlichen Verhältnissen und werden sexuell ausgebeutet. Sie haben versucht, den prekären wirtschaftlichen Verhältnissen zu entkommen. Dafür setzt sich UNIFEM ein:

  • Beratung bezüglich Arbeitssuche und sicherer Migration
  • Informationszentren für emigrierte Arbeiterinnen.

Ägypten: einfacher den Rechtsweg beschreiten

Wenn eine ägyptische Frau Gewalt erleidet - am Arbeitsplatz oder zu Hause – kann sie sich jetzt an eine spezielle Anlaufstelle wenden (National Women’s Complaints Office). Hier wird sie von ehrenamtlich arbeitenden Fachleuten beraten und unterstützt, wenn sie eine Klage einreichen will. Die Mitarbeitenden wurden von UNIFEM bezüglich Menschenrechte für Frauen geschult.

Das gilt in der ganzen Schweiz

Wer eine Frau oder einen Mann am Arbeitsplatz belästigt, wer andere mit Worten, Gesten oder Taten demütigt, verletzt geltendes Recht. Das Gleichstellungsgesetz verbietet sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und verpflichtet Arbeitgeber/innen zur Prävention.

Sexuelle Belästigung umfasst:

  • Vorzeigen, Aufhängen, Auflegen und Verschicken von pornografischem Material (auch elektronisch)
  • Anzügliche Bemerkungen und sexistische "Witze"
  • Unerwünschte Körperkontakte und Berührungen
  • Annäherungsversuche und Druckausübung, um ein Entgegenkommen sexueller Art zu erlangen – oft verbunden mit dem Versprechen von Vorteilen und dem Androhen von Nachteilen

Ausschlaggebend ist nicht die Absicht der belästigenden Person, sondern wie ihr Verhalten bei der betroffenen Person ankommt, ob diese es als erwünscht oder unerwünscht empfindet.

Wissenswertes für Unternehmen und Mitarbeitende

  • Möchten Sie als Arbeitgeber/in überprüfen, ob Sie das Richtige zum Schutz der Mitarbeitenden vor sexueller Belästigung tun?
  • Sind Sie selbst betroffen und möchten wissen, wie Sie sich dagegen wehren können?

Das Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann zeigt auf, was Unternehmen tun müssen und tun können und wo Betroffene Hilfe finden.
Website

Stopp Gewalt an Frauen

Arbeitgebende sind gesetzlich verpflichtet, ihre Angestellten vor sexueller Belästigung zu schützen. Doch ein belästigungsfreies Arbeitsklima ist leider noch nicht überall Tatsache: Drei von zehn Frauen der Deutschschweiz sind bezogen auf das gesamte Erwerbsleben mindestens einmal sexuell belästigt worden. Dies zeigt: Der Handlungsbedarf ist gross.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Anlaufstellen

  • Beratungsstelle Nottelefon für Frauen – gegen sexuelle Gewalt Zürich
    044 291 46 46 Website
  • Frauen Nottelefon – Beratungsstelle für gewaltbetroffene Frauen Winterthur
    052 213 61 61 Website

Prävention in Unternehmen

Arbeitgebende müssen für ein belästigungsfreies Klima am Arbeitsplatz sorgen. Folgende Angebote der Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann des Kantons Zürich und ihrer Kooperationspartnerinnen unterstützen Unternehmen darin, ihre Angestellten vor sexueller Belästigung zu schützen.
Website

Kurzinformationen für Unternehmensleitungen und Führungskräfte
Präventionskampagne, die Unternehmen übernehmen können

Weiterbildungsangebot für Führungskräfte und Personalverantwortliche sowie für Personen mit Beratungsfunktionen und innerbetriebliche Ansprechpersonen
Website

Verfahren im Kanton Zürich

Informationen zum Gleichstellungsgesetz und zum Verfahrensablauf im Kanton Zürich sowie eine Sammlung von Gerichtsurteilen und Schlichtungsverfahren
Website

 
«Die Reduktion von Armut und die Gewährleistung der tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann ist nicht nur die Aufgabe von Regierungen, den Vereinten Nationen und von Nichtregierungsorganisationen. Wir brauchen dazu ganz dringend auch das Engagement der privaten Unternehmen.»
Ines Alberdi, Direktorin, UNIFEM New York
Damit mehr Frauen in Würde leben können
UNIFEM – der Entwicklungsfonds der Vereinten Nationen für Frauen – schaut hin, stärkt die Frauen und handelt nachhaltig.